Schulpsychologe

Jakob Walz

Staatlicher Schulpsychologe

Schulcampus in der Werderau
Maiacher Straße 6

90441 Nürnberg

0911 – 231 35330

E-Mail: schulpsychologie.walz@schulamt.info

Die Schulberatung im Überblick

Schulpsychologische Beratung ist in Bayern Teil der Schulberatung und dient dem schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Die Beratung ist kostenlos.

Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in der Schule durch psychologische Erkenntnisse und Methoden.

Sie beraten und helfen bei Lern- und Lehrproblemen, wirken mit bei der Fortbildung von Lehrkräften und Schulleitungen und unterstützen die Weiterentwicklung der Schule.

Neben der Beratung und Hilfe bei akuten und schwierigen Problemen bemühen sich die Schulpsychologen/innen auch um vorbeugende Maßnahmen sowie um die Verbesserung des Schulklimas und der gesamten Arbeit in der Schule (Prävention).

Schulpsychologen/innen in Bayern haben eine Doppelqualifikation als Psychologen und Lehrer. Sie sind für bestimmte Schularten spezialisiert und mit der Schulpraxis aus der Lehrerperspektive gut vertraut, kennen aber gleichzeitig auch die Anliegen sowohl der Schüler als auch der Eltern.

Schulpsychologen/innen sind auch Teil der Schule und verfügen über gute persönliche Kontakte zum Kollegium, zur Schulleitung und Schulverwaltung. Sie sind in besonderer Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet und deshalb unabhängige und verlässliche Partner der von ihnen betreuten Personen.

Schulpsychologen arbeiten…

  1. Mit einzelnen Schülern und Lehrkräften:
  • Beratung bei Lern- und Leistungsstörungen (z. B. Teilleistungsstörungen, Motivationsprobleme, Arbeitsverhalten), spezielle Schullaufbahnentscheidungen (z. B. bei besonderem Förderbedarf oder besonderen Begabungen)
  • bei akuten Krisen (z. B. plötzlicher Leistungsabfall oder Schulverweigerung, Selbstaggression, Suizidgefahr)
  • Unterstützung des Lehrers (z. B. bei Disziplinproblemen, Konflikten mit Eltern)

  2.  Mit Gruppen:

  • Gesprächskreise und Arbeitsgruppen mit Schülern, Klassen und/oder Eltern (z. B. Lernen lernen, Entwicklungskonflikte, soziale Spannungen in der Klasse)
  • Fortbildung und Supervision für Lehrerinnen und Lehrer (z. B. zur Zusammenarbeit im Kollegium, zur Unterstützung der Professionalität)

  3.  Im System Schule:

  • Mitwirkung bei pädagogischen Konferenzen (z. B. zu den Themen Schulklima, Gewalt an Schulen, Leistungsbewertung)
  • Beratung von Schulleitung und Schulverwaltung (z. B. Personalführung, Konferenzgestaltung)
  • Mitwirkung bei Schulversuchen, Koordinationsaufgaben und Schulentwicklung

Kooperationspartner der Schulpsychologen

Schulpsychologen arbeiten zusammen mit:

  • den Schulen und der Schulverwaltung
  • den Schulberatungsstellen
  • den Beratungslehrkräften
  • den Erziehungsberatungsstellen
  • den Jugendämtern und sozialen Diensten
  • frei praktizierenden Psychologen und Ärzten, Kliniken
  • der Polizei
  • Schulpsychologische Maßnahmen
  • dienen in erster Linie der Problemklärung (Diagnose), Beratung und Betreuung
  • vermitteln, informieren, stützen, fördern und helfen
  • schaffen Kontakte zu weiteren Fachleuten (z. B. Therapeuten)


Wege zum Schulpsychologen

Schüler und Eltern wenden sich zunächst an die Lehrkraft und darüber hinaus an die Beratungslehrkraft der Schule oder direkt  an den Schulpsychologen.

In psychologisch besonders komplexen Fällen vermittelt die Beratungslehrkraft weiter an den zuständigen Schulpsychologen (z. B. in Fällen spezieller Diagnostik oder wenn eine Lehrkraft selbst „Partei“ in einem Konflikt ist).

Nützliche Adressen

  • Staatliche Schulberatung für Mittelfranken:

http://www.schulberatung.bayern.de/
 

  • Beratungs-Centrum-Schule, Schulpsychologie für Nürnberg:

http://www.schulpsychologie.nuernberg.de

  • Bayerisches Landesjugendamt – Jugendschutzgesetz:

https://www.blja.bayern.de/schutz/jugendschutz/index.php